VERPFLICHTUNG ZUM SCHUTZ VON GESUNDHEIT UND SICHERHEIT:

BGR 128 Kontaminierte Bereiche


Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die sogenannten BG-Regeln, führen die Inhalte verschiedener Vorschriften zusammen, wie die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze und Verordnungen), berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallvorschriften), technische Spezifikationen und die Erfahrungen aus der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit. Sie richten sich in erster Linie an Unternehmer und sind eine Hilfestellung für die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie dienen dazu, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Werden die BG-Regeln von einem Unternehmen eingehalten und umgesetzt, sind die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erfüllt.

Zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdung, zur Koordinierung und zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten insbesondere im Hinblick auf Gefahrstoffe fordert die BGR 128 für "Kontaminierte Bereiche"
dass vom Bauherrn ein geeigneter Koordinator zu bestellen ist (bei mehreren Auftragnehmern)
bzw. der Bauleiter des Unternehmens (bei nur einem Auftragnehmer) den Sachkundenachweis zu erbringen hat.

fsu Sachkundelehrgang nach BGR 128 Anhang 6a


Der fsu hat einen eigenen Sachkundelehrgang zur Sanierung von Brandschäden und Gebäudeschadstoffen nach BGR 128 Anhang 6 a konzipiert, der speziell auf die Bedürfnisse der Mitgliedsfirmen zugeschnitten ist. Vorrangiges Ziel ist es, die Teilnehmer zu einer methodischen Herangehensweise an die Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu befähigen, damit die Auswahl der im Einzelfall angemessenen Schutzmaßnahmen sicher getroffen werden kann . Bestandteil des Lehrganges sind u.a. praktische Übungen mit Fallbeispielen unter Anwendung der CD "Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS / GISBAU". Mit der Brandschadensanierung vertraute Dozenten binden aktuelle Schadens- und Sanierungsfälle als Beispiele in die Lehrinhalte ein; damit wird eine hohe Praxisnähe erreicht.

Der Lehrgang wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt und wurde am 15.11.2004 vom Fachausschuss Tiefbau anerkannt. Die Bildungsmaßnahme umfasst 32 Lehreinheiten und schließt mit einer Prüfung ab, die bundesweit gültig ist.

Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter von Sanierungsfirmen, Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Behörden und findet jeweils an zwei Wochenenden freitags und samstags statt*.

Lehrgangsinhalte:

 

  1. Überblick über die anzuwendenden Rechtsvor-schriften, Grundsystematik
  2. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
  3. Beispiele von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Übung zu exponierten Tätigkeiten)
  4. Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen
  5. Erste Hilfe, Hygiene, Arbeitsmedizin
  6. Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung
  7. Prüfung
  8. Personelle Anforderungen, Verantwortung und Haftung

 

*Termine auf Anfrage.

 

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