Der Schutz von Mensch und Umwelt und der sorgfältige Umgang mit Ressourcen wird beim fsu groß geschrieben. Alle Mitglieder handeln daher konsequent nur entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128, "Arbeiten in kontaminierten Bereich" sowie den VdS-Richtlinien für Umweltschutz "2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung" und "2217 Umgang mit kalten Brandstellen".
Know-how schützt Menschen
Im Schadensfall ergibt sich oft ein stark erhöhtes Gefahrenpotential, sichtbare und unsichtbare Gefahren müssen schnell erkannt werden. Im Zuge der Erst- und Notmaßnahmen werden ggf. Vorkehrungen zur Verkehrssicherung und zur Sicherung einsturzgefährdeter Gebäudeteile vorgenommen. Die Schadensstelle wird abgesperrt und es werden Schleusensysteme zur Verhinderung von Schadstoffverschleppungen eingerichtet. In Zusammenarbeit mit Sachverständigen werden dann Schadstoffanalysen durchgeführt. Die umfassende Ausbildung der Sanierungsfachleute in den fsu-Mitgliedsfirmen gemäß VdS 2217, VdS 2357 und BGR 128 garantiert, dass sie genau wissen, was zu tun ist.
Sanierung im Sinne der Umwelt
Bei der Sanierung arbeiten die fsu-Mitgliedsfirmen mit umweltgerechten Sanierungsverfahren, die den neuesten Stand der Technik berücksichtigen und sich durch eine verringerte Emission von Staub, Schmutzwasser und Lärm auszeichnen. Nicht zuletzt reduziert sich dadurch der Einsatz von Strahlgut und Reinigungsmitteln bei gleichzeitig verbessertem Sanierungsergebnis. Die Entsorgung von Abfällen und Sonderabfälle wird gemäß den gesetzlichen Auflagen vorgenommen und entsprechend der gesetzlich festgelegten Dokumentations- und Nachweispflicht für Transporte und Entsorgung gemäß dem im Oktober 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) dokumentiert.








